Meine Arbeit für den Moorschutz in der Schweiz
Nachfolgend mein Leserbrief für die Bauernzeitung Nachtrag vom 22. Dez.: Mein Leserbrief wird nicht wortwörtlich so erscheinen. Die Bauernzeitung hat daraus einen grossen Bericht gemacht, sogar mit Bildern. Erschienen am Freitag den 22. Dezember.
Der Kanton Luzern gefährdet die Moorlandschaften
Die Pflege der Moorlandschaften und der artenreichen Trockenstandorte werden vom Kanton mit Beiträgen abgegolten. Insbesondere beim Moorschutz schreibt das der Bund den Kantonen vor und der Bund unterstützt die Kantone finanziell für die Pflege der national geschützten Hoch- und Flachmoore.
Seit 1989 wurden Pflegevereinbarungen abgeschlossen und zwar mit dem Amt für Naturschutz in 6002 Luzern. Später war der Vertragspartner Umwelt und Energie (uwe) in 6002 Luzern und seit 2010 Landwirtschaft und Wald (lawa) 6210 Sursee.
Die Pflegebeiträge der NHG-Flächen wurden seit Beginn an Hand der Grösse, Erschwernisstufe und dem Ertragsausfall berechnet und jährlich der Teuerung angepasst.
Im Jahr 2010 wurden zusätzliche Direktzahlungen eingeführt. Das sind Oekobeiträge, Vernetzungsbeiträge und Biodiversitätsbeiträge. Diese Beiträge hat jeder direktzahlungsberechtigte Bauer zugut, und erst recht diejenigen mit den botanisch besonders wertvollen und arbeitsintensiven NHG-Flächen.
Das lawa hat daraufhin die vertraglich festgelegten Beiträge für die NHG-Flächen um mehr als die Hälfte gekürzt mit der Begründung, wegen den neuen Direktzahlungen Doppelzahlungen zu vermeiden. Damals habe ich nichts Böses gedacht; man hat ja in der Regel Vertrauen zu den Behörden. Insgesamt gab es mehr Geld, so dass wohl niemand Fragen stellte. Die unterschriebenen NHG-Verträge hätten niemals angetastet werden dürfen! War das nicht Vertragsbruch? Dem Bund mitteilen dass der Kanton wegen der NHG-Verträge weniger DZ-Geld benötigt wäre richtig gewesen, aber das hätte nicht glaubhaft begründet werden können.
Allen Bewirtschaftern der NHG-Flächen werden seit dem Jahr 2010 zu tiefe Beiträge ausbezahlt. Das Unrecht kommt ans Licht, wenn ein Bauer auf Grund der Altersdiskriminierung keine Direktzahlungen mehr bekommt, sondern nur noch die seit 7 Jahren stark reduzierten NHG-Beiträge. Wer sich beschwert bekommt zur Antwort das sei alles rechtens nach der NLV-Verordnung und sie dürfen keinem Bauer mehr bezahlen. Die Frage ob sie einen Stundenlohn von weniger als 5 Franken gerecht finden wird nicht beantwortet. Wohin verschwinden die Bundesgelder, welche für die Moorpflege bestimmt sind?
NHG = Natur und Heimatschutzgesetz. Das lawa hat eine Verordnung kreiert (NLV Natur und Landschaftsschutzverordnung), die gegen das NHG verstösst. Dadurch wird gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen, indem die Moorlandschaften wegen der tiefen Beiträge nicht mehr gepflegt werden können. Wer das Moor zu diesem Sklavenlohn nicht pflegt, dem wird mit Bestrafung gedroht. Moorbesitzern wird nahegelegt sie sollen ihr Grundeigentum verpachten. Letzteres sagen Funktionäre aus verschiedenen Organisationen jeweils nur mündlich, damit sie nicht wegen Nötigung (StGB Art.181) bestraft werden können. Diese NLV verstösst gegen mehrere höher gelagerte Gesetze und muss dringend gerügt und aufgehoben werden!
Das Kantonsgericht und wenn erforderlich das Bundesgericht muss dem Kanton (lawa) das Moorschutzgesetz erklären und die seit 2010 verweigerten Beiträge müssen an die betroffenen Bauern nachbezahlt werden! Kein anderer Kanton hat die vertraglich beurkundeten NHG-Verträge angetastet und Beiträge gekürzt. Bauern die nicht direktzahlungsberechtigt sind haben auf jeden Fall ein Anrecht auf die ursprünglichen NHG-Beiträge plus Teuerungsanpassung seit dem Jahr 2010. Die unterbezahlten Moorbesitzer sind ganz sicher am längeren Hebel. Die Natur trotz Unterbezahlung weiterhin pflegen wäre falsch!
Der Kanton Luzern verhält sich alles andere als vorbildlich gegenüber der Natur. Andere Kantone sind nicht viel besser. Lobenswert ist der Kanton Zug. Dort werden nicht nur die vollständigen NHG-Beiträge ausbezahlt, sondern es werden auch an nicht DZ-berechtigte Bauern die vom Bund verweigerten Direktzahlungen teilweise kompensiert. Der Kanton Schwyz erwähnt deutlich, dass die NHG-Beiträge zu den Direktzahlungen dazukommen und der Kanton Bern sagt, dass 86 Prozent für die Moorpflege vom Bund bezahlt werden. Die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen machen alles sehr fragwürdig!
Pronatura schreibt unter anderem:
„ Damit ist aus unserer Sicht die Rechtsgrundlage im Prinzip klar. Offen bleibt, ob das System mit den Bestimmungen von Art. 18 NHG kompatibel ist. Klar ist auch, dass in LU, wie in den meisten Kantonen, die NHG-Beiträge zu tief sind und damit gegen Art. 18c NHG verstossen.“
Es ist höchste Zeit dass die Beitragszahlungen gerecht und zeitgemäss korrigiert werden. Es darf nicht sein dass die Naturschönheiten im Kanton Luzern zerstört werden. Die Biosphäre Entlebuch kann nur wegen den vorbildlich gepflegten Moorlandschaften und anderen NHG- Flächen als solche existieren.
* * * *
17. Dezember: Zur Zeit arbeitet das Kantonsgericht an meinem Fall. Oeffentlichkeitsarbeit ist auch sehr wichtig, damit möglichst alle Bauern in der Schweiz aufgeklärt sind. Auch alle Naturschützer sollen Bescheid wissen, sowie die Bevölkerung allgemein. Nächsten Frühling wenn im Moor alles blüht werde ich das TV einladen, genau Ueli Schmetzer vom Kassensturz und Andreas Meier von Netz-Natur. Ich nehme an die kommen gerne. Vorausgesetzt es ist bis dahin noch nichts zu Gunsten der Natur und mir entschieden worden.
Wenn Mitte April noch nichts entschieden ist werde ich die Pufferzone güllen. Ich darf das sogar mir Gutheissen des lawa. Unglaublich! Ich habe den Pflegevertrag für das Flachmoor vorsorglich gekündigt. Die Kündigung wurde angenommen und im Schreiben geht hervor dass ich das Moor trotzdem einmal im Jahr mähen müsse und die Pufferzone dürfe nur leicht gedüngt werden. Selbstverständlich lasse ich mir dann von niemandem vorschreiben ob, wie und wann ich das Moor bewirtschafte!
Die Naturschützer möchten dass die Pufferzonen vergrössert werden, damit gar keine Nährstoffe ins Moor gelangen. Das lawa ist gar nicht an der Natur interessiert. Die möchten dem Kanton sparen helfen, damit ihre Arbeitsstellen erhalten und ihre nicht zu knappen Lohne bestehen bleiben. Den Strukturwandel in der Landwirtschaft möchten sie auch fördern, aber das gelingt überhaupt nicht. Im Gegenteil, wenn ein Bauer merkt dass man ihn lieber nicht mehr sehen möchte, bleibt er extra noch länger.
Es gibt immer so Funktionäre die glauben, mir ungefragte Ratschläge erteilen zu müssen. Ich hasse nichts mehr als das! Erstens ist das ein ganz anderes Thema, und zweitens kommt es mir schon selber in den Sinn, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist den Bauernhof zu verpachten oder an die Nachkommen zu geben. Dann gibt es auch so Typen die mir illegale Vorschläge machen, ich solle doch einen Scheinpachtvertrag mit einem Direktzahlungsberechtigten machen und dann könne ich das Moor weiterhin selber bewirtschaften und derselbe gibt mir dann das Geld. So ein Strohmann müsste zuerst noch gefunden werden, der mir dann das Geld zu 100 Prozent gibt. Sicher ist dass das national geschützte Moor nie von einem Fremden gepflegt wird. Entweder bekomme ich genügend Geld so dass auch Helfer gut entschädigt werden können, oder das Moor wird nicht mehr bewirtschaftet, geht zugrunde und wird zu Wald. Schade für die Biosphäre Entlebuch. Ueber 95 Prozent der Moorlandschaften im Entlebuch liegen südöstlich der Bahnlinie Luzern-Bern. Da sollte man zu den wenigen Biotopen im Napfgebiet besonders Sorge tragen!
Ich habe Fr. 20 000.- reserviert für die Gerichts und Anwaltskosten für den Fall dass ich auch beim Bundesgericht verliere. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, wie die Gerichte eine Abfuhr begründen würden. Aber man weiss ja nie..., vielleicht beschliesst der Bundesrat dass ab sofort der Moorschutz aufgehoben wird und alle Umweltschutzorganisationen stimmen dem mit Begeisterung zu. Eines ist aber sicher, falls auch das Bundesgericht gegen den Moorschutz ist, dann geht nicht nur mein Moor zugrunde. Dann wird noch mancher Bauer keine Freude mehr an der Naturpflege haben.
18. Dezember: Die Kantone werden vom Bund dazu verpflichtet, dass die Moorlandschaften gepflegt werden. Für die Kantone gibt es nichts Billigeres, als die Mooreigentümer für ihre Arbeiten zufridenstellend zu entschädigen. Wenn ein Bauer sein Moor wegen Unterbezahlung nicht mehr pflegt, dann würde er auch keine anderen Moorpfleger dulden. Wenn dann der Kanton nach einem langen Rechtsstreit das Moor von Aussenstehenden pflegen lassen dürfte, dann könnten diese Arbeiten nur unter Polizeischutz ausgeführt werden. Die Moorpflege würde den Kanton sehr teuer zu stehen kommen.
Das Kantonsgericht muss hauptsächlich zwei Fragen beurteilen. Sind meine NHG-Flächen schützenswert? Das sind sie ganz sicher! Und gilt ein Stundenlohn von weniger als 5 Franken nicht als eine grobe Ausbeutung? Strafanträge gegen bestimmte Personen habe ich keine gestellt.
Ich habe jetzt den Stundenlohn genau ausgerechnet, den mir der Kanton für die Moorpflege geben will. Das sind Fr. 4.57.- ( in Worten: vier Franken und siebenundfünfzig Rappen pro Arbeitsstunde) Wenn ein Arbeitgeber so wenig Lohn anbietet, dann geht dort ganz sicher niemand arbeiten. Ein Moorbesitzer hat aber nicht die freie Wahl, ob er das Moor pflegen will oder nicht. Nach Gesetz wäre er zu der Arbeit verpflichtet. Der Kanton ist aber auch dazu verpflichtet mindestens einen zeitgemässen Lohn zu bezahlen, sonst macht sich der Kanton strafbar, wenn das Moor zugrunde geht!
21. Dezember: Ein Gericht wlll schon Geld haben, bevor jemand einen Finger krümmt. Gerichtskostenvorschuss nennt man das. Ich musste weniger bezahlen als ich vermutet habe. Das Bundesgericht will dann wohl eine vierstellige Summe haben wollen. Das Geld bekomme ich dann zurück. Wenn ich nicht gewinne und dann jährlich noch einen Kleinkredit aufnehmen müsste um die Helfer für die Moorpflege bezahlen zu können, dann wird mir dieses Geld später fehlen. Dann bekomme ich Ergänzungsleistungen zu der AHV. Was der Kanton vorher gestohlen hat muss er dann wieder zurückgeben.
22. Dezember: In der heutigen Ausgabe der "Bauernzeitung" wurde aus meinem obigen Leserbrief ein ganzseitiger Bericht über das Thema gemacht. Der Bericht ist bezüglich meinen Aussagen identisch. Die "Bauernzeitung" hat noch zusätzlich recherchiert. Zu den Bildern: das grosse Bild ist nicht von mir, aber passt gut zum Thema. Das kleine Bild von mir kann man auch auf dieser Homepage sehen; oben das gelbe Wort "Ich" anklicken. Das Foto ist 3 Jahre alt. Das Foto bei der Arbeit: Das ist die NHG-Fläche wo ich einen Stundenlohn von Fr. 1.50 errechnet habe. Dort muss viel mit der Sense gemäht werden, das Dürrgut nach unten gerecht, über den Graben geworfen und auf der anderen Seite hinauf getragen werden. Auf dem Bild ist meine Frau. Vielen Dank der Bauernzeitung für den guten Bericht! Ein paar kleine Details möchte ich noch berichtigen. Nein, sauer bin ich nicht! Sauer sein ist nicht gesund. Wütend werden und die Wut auslassen ist besser! Mein Land und Wald ist etwas grösser, genau 15,4438 ha. Bald 70-jährig? Man darf mir gerne am 13.9.2018 gratulieren. Die NHG-Flächen sind genau 2,68 ha.
Ich wurde schon mehrmals angesprochen und einer hat gefragt warum ich mir das antue mit viel schreiben und Gericht und so; er würde die Flächen einfach nicht mehr pflegen und während dieser Zeit auf dem Bau arbeiten, wo er 6 mal mehr verdiene. Ja, an das habe ich auch schon gedacht, aber als Naturfreund kann ich nicht einfach so das Moor zerstören. Kommt dazu dass ich gerne schreibe...., es macht mir Spass mich mit den Behörden und den Gerichten zu beschäftigen. Um das national geschützte Moor zu zerstören muss ich dazu die nötige Wut haben. Die habe ich ganz sicher, wenn das Bundesgericht mir nicht recht gibt. Ich bin mir aber zu 99 Prozent sicher, dass mir schon das Kantonsgericht recht gibt. Das Bundesgericht sicher zu 100 Prozent. Für was haben wir ein Moorschutzgesetz?
Ich gebe allen Bauern welche NHG-Flächen besitzen, ob direktzahlungsberechtigt oder nicht den Rat, nächsten Sommer und Herbst die Arbeitsstunden aufzuschreiben, sowie auch die Maschinenstunden. Dann darf jeder Bauer beim lawa einen schriftlichen Auszug verlangen, wie viel er als nicht-Direcktzahlungsberechtigter noch bekäme. Nach Abzug des Ertragsausfalls und den Maschinenkosten nach Fat-Tarif die Restsumme durch die Arbeitsstunden teilen. Das ergibt den Stundenlohn. Viele Bauern wissen gar nicht, dass sie auch als DZ-Berechtigte betrogen werden. Alle bekamen ab 2010 mehr, aber die NHG- besitzer im Verhältnis deutlich weniger! Es gab da so eine Gleichmacherei. Die Erschwernisstufen für die Moorpflege gibt es nicht mehr.
Das Kantonsgericht wird gar nicht anders können, als mir recht geben. Offen bleibt ob meine Forderungen nicht nur erfüllt, sondern auch noch nach oben verbessert werden. Offen bleibt auch ob die Verantwortlichen des Kantons bestraft werden. Ich habe aber diesbezüglich keine Strafanträge gestellt. Ich bin gegen so Bestrafungen, hoffe aber dass die Behörden schweizweit aus dem Urteil des Kantonsgerichts etwas lernen!
25. Dezember: ich wurde schon ein paarmal angesprochen auf Grund des Leserbriefes im Entlebucher Anzeiger und dem Bericht in der Bauernzeitung. Alle finden es unzulässig was sich das lawa erlaubt und Zwei musste ich soger beruhigen. Sie fluchten in den höchsten Tönen was das für eine Sauerei sei; ich solle mich nur wehren. Einer bot mir sogar an, er komme mir gerne einige Tage gratis helfen das Moos zu entwässern.
Für den Fall dass das Kantonsgericht mit seinem Urteil gegen das Eidgenössische Moorschutzgesetz verstösst, dann sollte ich eigentlich nicht nur mein Moor zerstören, sondern auch jene die dem Kanton gehören. Mir ist aber nicht bekannt, dass der Kanton solches Grundeigentum besitzt. Einfacher wäre das, wenn sich auch noch das Bundesgericht fehlbar verhält. Der Bund hat noch viele militärische Uebungsplätze in Moorgebieten. Ich kenne auf dem Glaubenberg und im Salwidili solche Flächen mit seltenen Pflanzen. Im Internet können die Grundeigentümer festgestellt werden.
Es ist ganz klar, dass das lawa massiv gegen das Bundesgesetz zum Schutz der Moore verstösst. Wenn der Bund vorschreibt dass alle Moorbesitzer für ihre Pflegearbeiten entschädigt werden müssen, dann ist es ganz logisch dass die Entschädigung gut sein muss, so dass der Moorbesitzer zufrieden ist. Die Verantwortlichen des lawa wissen das ganz genau. Die sind einfach bösartig und möchten die Bauern im besten Alter weghaben!
27. Dezember: in der Regel muss sich ein Gericht an den Gesetzen und Verordnungen orientieren. Ein Gericht darf und muss aber auch eine gesetzeswidrige Verordnung für ungültig erklären, so wie das bei der NLV des Kantons Luzern ist. Kommt dazu dass sich das lawa nicht mal an ihre selbst kreierte Verordnung hält. Ich komme immer zu neuen Erkenntnissen. Es gibt sehr viel zum Aufräumen in Sachen Moorschutz und zwar schweizweit. Ich würde nicht mal traurig wenn es ans Bundesgericht weiter geht! Für das nehme ich mir dann einen guten Natur-Anwalt.
Letzthin hat mir ein Laie gesagt da könne ich nichts machen. Jemand der eine AHV-Rente erhält darf weiterarbeiten, bekommt aber höchstens noch den halben Lohn. Blödsinn! Erstens glaube ich nicht dass z.B. dass ein Arzt oder Pfarrer zum halben Lohn arbeiten würde und zweitens gibt es einen grossen Unterschied zwischen einem Mooreigentümer und einem Arzt. Der Mooreigentümer ist verpflichtet sein Moor zu pflegen; darum muss er für die Arbeit voll entschädigt werden! Wer verstösst nun gegen das Moorschutzgesetz; die Behörden welche die vorgeschriebenen Beiträge verweigern, oder der Moorbesitzer welcher sein Moor deswegen nicht mehr pflegen kann? Ganz klar, die verantwortlichen Behörden machen sich strafbar!
Die meisten Leute sind sich mit mir einig und sagen dass jedes Gericht gar nicht anders darf, als mir recht zu geben. Die Aussage eines Kommunisten möchte ich auch noch erwähnen: "wer über 65 ist der hat kein Recht mehr sein Grundeigentum zu pflegen und wer es trotzdem tut wird mit viel zu tiefen Beiträgen gebüsst." Das wäre eine zusätzliche Straftat der Behörden; Verstoss gegen das Eigentumsrecht!
Ich kann es nicht oft genug sagen, dass ich in dieser Sache am längeren Hebel bin. Der Verlierer kann nur die Natur sein, aber dann begehen die Behörden und die Gerichte eine grobe Straftat!
30. Dezember: Zwischendurch etwas ganz anderes, was aber auch etwas mit dem Moorschutz zu tun hat. Alle reden von der Billag-Initiative, aber es ist gut möglich dass die angenommen wird und zwar aus Spargründen des Bürgers. Ich könnte mit dem ersparten Geld für einen Moorpflege-Helfer ca 14 Stunden bezahlen. Manchmal habe ich das Gefühl dass viele Luzerner-Beamte bösartig und sogar kriminell sind. So müsste ich für das Jahr 2016 wegen Fr. 15000 mehr Einkommen über Fr. 5000 mehr Steuern bezahlen. Selbstverstandlich habe ich Einsprache erhoben. Wenn die Steuerberechnung rechtens wäre, dann müsste ich ab 2017 keine Steuern mehr bezahlen. Keine Direktzahlungen mit über Fr. 30000 weniger Einkommen würde demnach eine Steuerreduktion von Fr. 10 000.- ergeben. Kennt sich jemand in Steuerfragen gut aus? Wenn jemand ein Jahreseinkommen von Fr 100 000.- hat muss er da wirkliich Fr. 35 000.- an Steuern bezahlen? Die Steuerämter der jeweiligen Gemeinden sollten nich einfach blindlings Steuerrechnungen versenden, sondern mit einem roten Blatt darauf hinweisen dass eventuell etwas nicht stimmen könnte. Wenn die Ensprache nicht wirkt werde ich einen professionellen Steuerberater beauftragen. Noch besser wären gleich zwei; noch einenen unabhängigen aus einem anderen Kanton. Steuerbetrug? Der Betrüger kann auch auf der anderen Seite sitzen! Angenommen ich würde beim Zahlenlotto mehrere Millionen gewinnen, dann wäre es überlegenswert den Wohnsitz proforma nach Zug oder Schwyz zu verlegen, oder auch nur in den Kanton Bern. Hauptsache weg von den Geiern! Bei mir bliebe Alles gleich. Ich würde das Moor bei guter Bezahlung weiterhin pflegen, oder sonst kaputt gehen lassen.
30 Dezember: eigentlich sollte sich die Gemeinde Escholzmatt-Marbach, die Biosphäre Entlebuch und alle Naturschutzorganisationen tatkräftig für mich einsetzen. Sie tun das aber nicht, wohl aus folgendem Grund: Sie wissen dass ich das schon richtig mache und sie wissen auch dass die Sachlage völlig klar ist und dass die Gerichte gar nich anders können als mir recht zu geben. Aber ich denke dass die vorgenannten Behörden und Organisationen tatkräftig im Hintergrund arbeiten. Die sind ja selber extrem daran interessiert dass ich gewinne. Die Naturschutzorganisationen sowieso, die Gemeinde Escholzmatt-Marbach will zu den wenigen Moorlandschaften Sorge tragen und für die Biosphäre Entlebuch ist das eine Existenzfrage. Vielen Dank für die Unterstützung!
31. Dezember: obwohl ich 99,9 Prozent sicher bin dass mir das Kantonsgericht recht gibt, bereite ich mich schon auf das Bundesgericht vor. Da werde ich den Kanton Luzern nicht schonen und werde auch die Namen der Fehlbaren nennen. Ich werde auch Strafanträge stellen. Heute weiss ich, dass der Kanton Luzern den Bund mehrfach betrogen hat. Mein Anwalt wird dann alles mit den § begründen. Eigentlich wäre es für das Eidgenössische Moorschutzgesetz besser, wenn das Bundesgericht Ordnung schaffen würde. Wobei, wenn das Urteil des Kantonsgerichts richtig schweizweit kommuniziert wird kann es auch seine Wirkung entfalten. Vorausgesetzt das Kantonsgericht urteilt vernünftig. Vielleicht findet das Kantonsgericht dass die Sparmassnahmen des Kantons wichtiger seien als der Moorschutz oder dass AHV-Rentner verpflichtet werden können stark unterbezahlte Arbeit leisten zu müssen. Als ein weiteres Unvorstellbares könnte das Gericht das schreiben, was sich die Behörden nur mündlich zu sagen getrauen: ich solle das Moor verpachten. Diese Nötigung (StGB Art. 181) von einem Gericht ausgesprochen wäre der absolute Skandal! So ein Urteil würde auch schweizweit Aufsehen erregen, aber auf eine schändliche Art.
2. Januar: ich wünsche allen Leserinnen und Lesern meiner Berichte ein gutes Neues Jahr! Meine Webseite wird zwar nur wenige male pro Tag aufgerufen. Man findet mich auch auf Facebook, aber dort beschreibe ich das Thema Moorschutz später. Hoffe aber sehr dass ich dann nur lobende Worte veröffentlichen kann.
Die Gerichte entscheiden eigentlich nicht für oder gegen mich, sondern für oder gegen den Moorschutz. Wenn für den Moorschutz entschieden wird, werde ich das Moor gegen gute Bezahlung weiterhin pflegen. Wenn gegen den Moorschutz, dann wird dieses Moor als solches endgültig zerstört! Ich werde dann auch niemandem die Erlaubnis erteilen mein Moor zu betreten. Der Kanton darf zwar irgendwem den Auftrag erteilen, ein vernachlässigtes Moor zu pflegen, aber nur sofern der Eigentümer damit einverstanden ist. Habe auch schon gehört dass der Eigentümer das dulden muss, wer er es trotz guter Bezahlung nicht selber pflegen will. Wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist gibt es einen Grund und da würde es sich kein Moorpfleger getrauen die Fläche zu betreten. Wenn einer trotzdem die Frechheit hätte, dann würde er das nicht ohne Polizeischutz tun, was den Kanton sehr teuer zu stehen käme. Habe das weiter oben schon geschrieben...., ich kann das nicht oft genug erwähnen. Wenn die Gerichte gegen das Moorschutzgesetz verstossen, dann ist der Verlierer die Natur! Ich verdiene 6 mal mehr wenn ich während dieser Zeit auf dem Bau arbeiten gehe, oder mache mal Ferien. Bestraft wegen Verstoss gegen das Moorschutzgesetz werden dann die Behörden und die Gerichte!
4. Januar: Ich möchte jetzt noch deutlich erwähnen dass ich keine Strafanträge gestellt habe! Für den Fall dass das Kantonsgericht die angehenden Behördemitglieder bestraft, wird es das wohl aus gesetzlichen Gründen so tun müssen.
Sobald das Kantonsgericht beurteilt hat werde ich das Ergebnis hier erwähnen, brauche mich dann aber nicht übertrieben lobend oder kritisch zu aussern. Je nach Urteil päsentiert sich das Gericht selber als mehr oder weniger ehrenvoll.
5. Januar: zur Zeit habe ich gar keine Lust, das Moor zu pflegen. Ich würde im Normalfall jetzt die vom Sturm ins Moor gefallene Aeste und Holz aufräumen gehen. Dann hat noch das Langlauf-Spurfahrzeug einen Graben zusammengedrückt, so dass jetzt das nährstoffreiche Wasser direkt ins Moor fliesst. Im Winter ist zwar das aus den Drainageröhren stammende Wasser nicht so sehr nährstoffreich, im Frühjahr und im Sommer dann schon.
Das Kantonsgericht wird nicht anders können, als mir recht zu geben. Für was haben wir denn ein Moorschutzgesetz? Trotzdem bleibt eine gewisse Spannung. Wenn ich gewinne sehe ich das als etwas ganz Normales an und werde mal sehen, ob der Kanton ans Bundesgericht geht. Wenn ich verliere weiss ich heute gar nicht wie ich reagieren würde. Sicher aber die Bevölkerung umfassend informieren und ganz sicher ans Bundesgericht weiterziehen.
Ich kenne einige Moore die endgültig zerstört worden sind. Schuld daran sind erstens die Behörden, welche den Moorbesitzer wütend gemacht haben und zweitens die unanständigen "Naturschützer", welche ungefragt das Grundeigentum betreten.
Sollte das Kantonsgericht wie auch das Bundesgericht den Moorschutz nicht ernst nehmen, wäre das eine Gefahr für das Weiterbestehen der Biosphäre Entlebuch. Die meisten Moorbesitzer im Entlebuch würden sich degradiert fühlen und es gäbe keine Rechtssicherheit mehr. Moore sind sehr sensiebel und die spüren wenn deren Besitzer frustiert ist. Wer mit den Blumen redet hat die schönste Blütenpracht!
Drohungen an den Moorbesitzer dass er bestraft werde wenn sein Moor zerstört werde sind Schaumschlägerei. Die Moore sind ja nicht einbruchsicher eingezäunt und eine rund um die Uhr- Ueberwachung würde extrem viel Geld kosten. Ein Moor kann von Irgendwem zerstört werden. Gleich den Besitzer zu verdächtigen wäre falsch! Falls die Gerichte gegen mich entscheiden kann ich machen was ich will. Den Pflegevertrag habe ich vorsorglich nur für den Fall gekündigt und dann hat auch keine Behörde die Berechtigung, meine Grundstücke zu betreten.
Vor einigen Jahren hat ein Bauer beim Bundesgericht geklagt, dass es eine Diskiminierung sei, dass Bauern ab 65 keine Direktzahlungen mehr bekomen. Das Bundesgericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass wer die Altersrente bezieht und trotzdem weiter arbeitet mit dem halben Lohn zufrieden sein müsse. Ich nehme an das gelte für alle und nicht nur für die Bauern, sonst wäre das ein Skandal-Urteil! Beim Moorschutz könnte niemals so ein Urteil gefällt werden, weil da der Moorbesitzer ganz klar am längeren Hebel ist!
10. Januar: es sei so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ich beim Kantonsgericht gewinne, sagen die allermeisten Leute mit denen ich ins Gespräch komme. Einer sagte, dass ein Kanton der sparen müsse sich jede Schandtat erlauben könne. Wieder ein anderer hat mir den Rat gegeben, statt an das Bundesgericht an das Kriminalgericht zu gehen., weil ein negatives Urteil höchst kriminell wäre und unbedingt bestraft werden müsste. Nun, ich würde mir das überlegen, aber ans Bundesgericht würde ich ganz sicher gehen. Aber kann es sich jemand vorstellen, dass ein Kantonsgericht gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen kann? Das käme schweizweit sehr negativ in die Schlagzeilen!
11. Januar: sobald das letztinstanzliche Gericht entschieden hat gibt es eine Rechtssicherheit. Wenn ich Recht bekomme pflege ich meine Natur weiterhin vorbildlich. Wenn ich nicht Recht bekomme kann ich machen was ich will. Wenn mein Moor zugrunde geht werde nicht ich, sondern der Kanton und die Gerichte bestraft! Viele Entlebucher Moorbesitzer würden feststellen, dass ihre Arbeit nicht geschätzt wird, so dass die Biosphäre Entlebuch um ihre Existenz fürchten müsste. Wenn jetzt jemand meint dieser Hermann Krummenacher sei zu viel Naturfreund um sein Moor zu zerstören, täuscht sich gewaltig! Falls mich die Behörden und die Gerichte ungerecht behandeln und wütend machen wollen kann ich sehr viel und die Oeffentlichkeitsarbeit würde ab dann erst richtig beginnen.
17. Januar: Hier noch die Strafbestimmungen des Gesetzes für Natur- und Heimatschutz NHG:
Art. 2479 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung:80 a.81 ein aufgrund dieses Gesetzes geschütztes Natur- oder Kulturdenkmal, eine geschützte geschichtliche Stätte, eine geschützte Naturlandschaft oder ein geschütztes Biotop zerstört oder schwer beschädigt; b. Ufervegetation im Sinne von Artikel 21 rodet, überschüttet oder auf andere Weise zum Absterben bringt; c.82 im Boden enthaltene Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert83 (Art. 724 Abs. 1 ZGB84) zerstört oder schwer beschädigt; d.85 … 2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 40 000 Franken. 86
Falls der Kanton mit Hilfe des Kantonsgerichts verursacht dass ich mein Moor wegen der Unterbezahlung nicht mehr pflegen kann, dann müssen alle ins Gefängnis. Wenn Behörden und Gerichte so massiv gegen das Moorschutzgesetz verstossen, geschieht das mit böser Absicht und ist nicht einfach nur fahrlässig.
Im Klartext heisst das, wenn ich trotz guter Bezahlung mein national geschütztes Moor nicht pflege und von niemandem pflegen lasse mache ich mich strafbar. Wenn ich das Moor wegen Unterbezahlung nicht pflege und nicht pflegen lasse, dann werden die Behörden und die Gerichte bestraft.
18. Januar: ich hoffe sehr dass bis Ende März das Kantonsgericht zu meinen Gunsten und somit zu Gunsten der Natur entschieden hat und dass der Kanton (lawa) nicht ans Bundesgericht weiterzieht. Wenn bis Ende März noch nichts oder falsch entschieden wurde, dann wird das Moor zu leiden beginnen. Ich werde dann die Pufferzone und das angrenzende Moor mit Gülle düngen. Ich darf das, weil ich den Pflegevertrag mit Wirkung ab dem 1.1.18 provisorisch gekündigt habe und zwar so lange wie noch nichts zu Gunsten von mir und der Natur entschieden ist.
19. Januar: es gab schon einen sehr besorgten Aufschrei......, ich werde doch nicht etwa die schöne Moorlandschaft zerstören! Ich hoffe sehr dass es keinen Grund gibt dies tun zu müssen. Ich werde mit der Zerstörung langsam anfangen und Mitte April 2018 nur die Pufferzone leicht düngen, falls bis dahin noch nichts zu meinen Gunsten entschieden ist.
22. Januar: Das Strassenverkehrsamt macht sich nicht beliebt mit den Gebühren für die Papierrechnung. Das hat auch Gemeinsamkeiten mit meinem Fall. Beide Aemter verkünden selbstherrlich dass sei so beschlossen und vom Regierungsrat bewilligt. Eine Schweinerei bleibt eine Schweinerei, auch wenn das blindlings vom Regierungsrat bewilligt worden ist!
Ich wurde auch gefragt ob mich das Geld nicht reue, für den Fall dass mir beide Gerichte nicht recht geben. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ich den Prozess verliere. Wie würden sie das begründen? Ich kann unmöglich verlieren! Wenn ich aber doch verlieren würde, dann würde ich das verlorene Geld hereinholen. Moorblumen und Moorpflanzen zum Verkauf anbieten und Veranstaltungen im Moor anbieten, zum Beispiel ein Motocross-Rennen veranstalten.
26. Januar: wenn das Kantonsgericht sauber urteilen will muss es über meine Anträge hinausgehen, indem nicht nur ich zu meinem Recht komme, sondern alle betroffenen Bauern. Die gekürzten NHG-Beiträge müssen rückwirkend für die betroffenen Jahre an alle Bauern nachbezahlt werden. Die NHG-Verträge hätten niemals angetastet werden dürfen! Die damals zusätzlich eingeführten Biodisveritätsförderbeiträge hat jeder direktzahlungsberechtigter Bauer kumulativ zugut, ganz besonders diejenigen, welche die wertvollen und arbeitsaufwendigen Moorlandschaften pflegen!
27. Januar: heute bekam ich vom Kantonsgericht die Klageantwort vom Beklagten "Bau-Umwelt und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern" Darin ersuchen sie das Kantonsgericht meine Klage abzuweisen. Soweit normal, jeder Beklagte wünscht sich das. Im Weiteren versuchen sie langatmig ihr Verhalten als rechtens zu begründen. Darin sehe ich dass sie ihre Haut retten wollen. Warum, ich habe ja keine Strafanträge gestellt? Was mich erstaunt hat ist, dass das Umweltdepartement die Wichtigkeit vom Moorschutz mit keinem Wort erwähnt hat. Die sollten doch ihren Standpunkt offen vertreten dürfen, nämlich dass ich verpflichtet sei das national geschützte Moor zu einem Stundenlohn von Fr. 4.57 (in Worten vier Franken und sieben und fünfzig Rappen) zu pflegen und zwar gleich gut wie bisher. Ich werde zu dieser Klageantwort beim Kantonsgericht Stellung nehmen. Werde dem hohen Gericht vorschlagen dass sie sachlich folgende zwei Fragen beurteilen sollen: ist mein national geschütztes Moor weiterhin schützenswert und wenn Ja finden sie einen Stundenlohn von Fr. 4.57 gerecht und zeitgemäss. Das kann noch spannend werden. Ist interessanter als jassen. Ich freue mich darauf!
31. Januar: ... und dann habe ich das Kantonsgericht gefragt ob der Kanton Luzern das Geld an den Bund zurückgibt, das er für den Naturschutz den Bauern nicht ausbezahlt. Ich vermute dass der Kanton Luzern auch den Bund hintergeht. Für die Pflege der national geschützten Moore bekommen die Kantone Beiträge vom Bund. Diese Gelder sind zweckgebunden und dürfen nicht gestohlen werden!
Für den Fall dass das Kantonsgericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheidet, werde ich die Kantonsbehörden vor dem Bundesgericht nicht schonen. Das Bundesgericht muss feststellen, ob der Kanton Luzern Bundesgelder veruntreut hat. Das hat er sicher, weil die allgemeinen Direktzahlungen und die Beiträge für die national geschützten Moore Bundesgelder sind.
2. Februar: immer wieder zeigen sich Leute besorgt, dass mein schönes Moor zerstört wird. Falls das Kantonsgericht wie auch das Bundesgericht gegen mich und somit gegen die Natur entscheiden, wäre ich dann sicher wütend genug um das Moor nicht nur passiv, sondern auch aktiv zu zerstören. Aber ich würde vorerst Hilfswerke (Berghilfe, Schweizer Zahlenlotto, usw) anfragen ob sie für die Gerichtskosten aufkommen und jährlich die Restkosten für die Moorpflege bezahlen. Der "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen wird im Mai/Juni, wenn alles schön im Moor blüht, kommen und den Skandal schweizweit bekannt machen, wenn bis dahin die Sache noch nicht bereinigt ist.
3. Ferbruar: Es dauert lange, bis das Kantonsgericht entschieden hat. Seriös arbeiten braucht seine Zeit. Es ist gut möglich, dass das Kantonsgericht über meine Anträge hinaus geht und dass alle Bauern mit den NHG-Verträgen Geld nachbezahlt bekommen. Letzteres habe ich nicht als Antrag, sondern als Anregung vorgeschlagen.
Für den Kanton Luzern ist es besonders wichtig, dass die Besitzer von Moorlandschaften von den Behörden geschätzt und für ihre Arbeiten gut entschädigt werden. Sollte ich von den Behörden und den Gerichten wütend gemacht werden, wäre das der Anfang vom Untergang der Biosphäre Entlebuch. So Negativschlagzeilen vermindern die Naturfreude der Bauern gewaltig und mancher zerstört sein Moor noch rechtzeitig. Ein Moor kann still und heimlich zerstört werden..., es gibt nicht Einfacheres als das. Schon nur wenn der Moorbesitzer nicht mit voller Freude sein Moor pflegt, schadet das. Die empfindlichen Moorpflanzen spüren alles und gehen ein, wenn sie sich nicht erwünscht fühlen.
7. Ferbruar: Vor 10 Jahren war das Naturschutzamt Luzern und das Buwal Bern zuständig , dass die Moorlandschaften gut gepflegt und die Moorbesitzer recht entschädigt werden. Die nahmen das sehr genau und das BUWAL hat mehrmals Kontrollen gemacht. Auf meinen Wunsch hin bekam ich gratis das Verzeichnis der gefundenen Pflanzenarten. Jetzt ist es anders. Das lawa interessiert sich überhaupt nicht für den Moorschutz. Die wollen dem Kanton sparen helfen. Das Nachfolgeramt vom Buwal ist nicht besser. Denen ist es egal, wenn mein Moor zugrunde geht. Von Hilfe keine Spur!. Wer sich zu meiner Sache interessiert sind Bauern, die selber einen Moorlandschaft besitzen. Immer wieder fragen sie ob ich jetzt recht bekommen habe. Wenn das Kantonsgericht mir nicht recht gibt kann das nur ein Grund sein, nähmlich die Spargründe des Kantons Luzern. Das Bundesgericht wird dann dem Kanton Luzern erklären dass die Finanzen des Kantons wieder ins Lot kommen werden, aber ein zerstörtes Moor bleibt für immer zerstört!
9. Februar: seit dem 1.1.2018 gibt es keinen Pflegevertrag für das national geschützte Moor mit Pufferzone zwischen dem Kanton und mir. Ich muss mich an nichts mehr halten und es hat auch keine Behörde die Berechtigung, mein Moor zu betreten. Die Pflegeverträge treten aber rückwirkend wieder in Kraft, sobald das letztinstanzliche Gericht meine Forderungen erfüllt hat, das heisst den Kanton dazu verpflichtet hat.
10. Februar: alle Leute mit ddenen ich über das Thema rede sagen mir dass ich gewinnen werde. Das Kantonsgericht könne gar nicht anders als mir recht zu geben. Da bin ich auch sicher. Andernfalls würde das Kantonsgericht mindestens gegen ein Gesetz verstossen, nämlich gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz.
15. Februar: der Postautoskandal von dem alle reden hat auch eine Aehnlichkeit mit meinem Fall. Der Kanton Luzern hat die Bundesgelder welche für den Naturschutz bestimmt sind, zumindest teilweise zweckentfremdet.
1. März: die Kantone wären dazu verpflichtet, dafür zu sorgen dass die Moore gepflegt werden. Der Kanton Luzern (lawa) macht gerade das Gegenteil. Er zerstört aktiv die Moore. Das bafu (Bundesamt für Umwelt) weiss davon aber die tun nichts. Die Verantwortlichen sitzen nutzlos herum und nehmen ihre grossen Löhne in Empfang.
8. März: Wenn das Kantonsgericht Mitte April noch nicht oder gar falsch entschieden hat wird mein Moor zu leiden beginnen. Es ist aber so sicher wie das Amen in der Kirche, dass ich und somit die Natur gewinnen. Offen ist ob die Verantwortlichen des lawa bestraft werden. Strafanträge habe ich keine gestellt, aber das Gericht muss sie vielleicht von Gesetzes wegen bestrafen. Es erstaunt mich, dass niemand von den Verantwortlichen des Kantons in Untersuchungshaft genommen wurde. Die Delikte sind schwerwiegend!
19. März: die meisten Kantone halten das Moorschutzgesetz vorbildlich ein. Es gibt mehrere Kantone die gegen das Moorschutzgesetz verstossen, jedoch nicht so schlimm wie es der Kanton Luzern tut. Das Urteil des Kantonsgerichts wird auch wegweisend für andere Kantone sein. Ich werde dann richtig mit der Oeffentlichkeitsarbeit beginnen und hoffe sehr, dass ich die kantonalen Behörden nur lobend erwähnen kann. Bisher tat ich das nur zurückhaltend und regelmässig nur hier auf meiner Webseite und auf Facebook.
22. März: Für mein Moor ist der Pflegevertrag ausser Kraft gesetzt, bis das letztinstanzliche Gericht mir Recht gegeben hat. Es gibt in der Schweiz mehrere Moore ohne Pflegevertrag. Man darf die aber trotzdem nicht entwässern und auch nicht düngen. Eine Pufferzone gibt es nicht. Diese ungepflegten Moore verbuschen. Freiwillige schneiden dann die Gebüsche ab, sofern das der Grundeigentümer erlaubt. Ich würde das nicht erlauben. Ein Funktionär vom lawa sagte mir, ich müsse das Moor trotzdem mähen und die Pufferzone dürfe ich nur leicht düngen. Blödsinn! Das wäre ja die verbotene Sklavenarbeit!
23. März: der Moorschutz habe nicht das gebracht was versprochen wurde, die Moore haben sich abgewertet und die Artenvielfalt sei zurückgegangen. Das vernehmen wir von den Umweltschützern. Das ist nicht verwunderlich! Wenn die Behörden die Arbeit der Moorbesitzer/ Moorpfleger nicht schätzen, dann werden die Naturschönheiten noch ganz verschwinden. Für eine Moorlandschaft gibt es nichts Schlimmeres, als wenn deren Besitzer von den Behörden und den Botanikern enttäuscht oder gar wütend gemacht wird. Ich kenne mehrere so Fälle.
30.März: der 15 April ist ein Stichtag. Habe das Kantonsgericht gebeten, noch vor Mitte April gut zu entscheiden. Das Moor kann nicht auf die Pflege warten. Das ist wie ein Notfallpatient, der sofort behandelt werden muss. Es geht nur um das Moor und nicht um mich. Ich kann zusehen wie das Moor kaputt geht und dabei trotzdem gut leben. Während der Zeit in der ich das Moor pflege kann ich Ferien machen, oder auf den Bau arbeiten gehen und verdiene dort etwa 6 mal so viel, wie mir der Kanton für die Moorpflege bezahlen will.
2. April: vielleicht kann oder will das Kantonsgericht nicht vor dem 15. April entscheiden und sie erwarten vom mir dass ich das Moor trotzdem pflege wie bisher. Dieser Verzögerung willige ich aber nur zu, wenn mir der Kanton für die NHG-Pflege pauschal Fr. 6000.- für das Jahr 2018 bezahlt und das zum Voraus! Weil der Kanton (lawa) das sicher nicht freiwillig tut, braucht das den Befehl vom Kantonsgericht.
7. April: das Kantonsgericht hat geantwortet dass sie meinen Fall so schnell wie möglich behandeln wollen und dass sie noch Fälle haben, die viel älter seien als meiner. Eine Kopie wurde ans BUWD geschickt (Umweltdepartement Luzern) Das Departement weiss also, dass mein Moor in Gefahr ist. Aber denen ist das wohl recht so. Vielleicht sollte ich mehr an die Oeffentlichkeit mit dem Fall. Bis jetzt berichtete ich nur im Facebook, im Entlebucher-Anzeiger, in der Bauernzeitung und hier.
Die Geschichte ist unglaublich. Das kantonale Umweltschutzamt Luzern wäre dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass es der Natur gut geht. Nun sitzt das BUWD auf der Anklagebank, wegen Verstoss gegen das Moorschutzgesetz.
15. April: wie vermutet ist es dem BUWD und dem lawa egal, dass mein Moor ab heute in Gefahr ist.
22. April: Die Naturschutzämter und Naturschutzorganisationen tun nichts, wenn sie konkret ein Moor retten könnten. Ab und zu gross herumposaunen wie schlecht es unseren Mooren geht, aber für diese Leute ist nur ihr Lohn, die Freizeit und die Ferien wichtig!
Die Initianten der Moorschutzinitiative (Rothenthurm-Initiative) müssten darum kämpfen, dass der Moorschutz richtig umgesetzt wird. Das waren aber nicht Naturfreunde, sondern Armeegegner. Leute die unser Volk nicht vor fremden Agressoren schützen wollen, die haben logischerweise auch kein Interesse daran, die Natur zu schützen.
27. April: wie gesagt leidet mein Moor ab dem 15. April, weil ich nichts mehr tun werde, bis das Gericht zu meiner Zufriedenheit entschieden hat. Als nächste Termine sind um ca. 10. Juni, wo ich wenn noch alles offen ist die Pufferzone vorzeitig mähen und nachher düngen werde. Eine Pufferzone ist ein freiwilliger Vertrag und gehört nicht zum Moorschutz. Dann ist der 14. und der 25. August. Ab dann dürfte ich das Moor mähen. Später mähen ist wegen dem Schatten sehr erschwert bis unmöglich. Jetzt hoffe ich auf einen guten Gerichtsentscheid bis Anfang Juni.
29. April: Mir ist es wichtig, dass auf dem gesetzlichen Weg Ordnung gemacht wird. Darum wähle ich die Gerichte. Es gäbe noch eifachere Möglichkeiten. An die Oeffentlichkeit gehen, z.B. den "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen. Dann könnte ich auch Hilfswerke anfragen, ob sie mir für die Moorpflege Geld geben.
13. Mai: Egal wie das Urteil des Kantonsgerichts ausfällt; für den Kanton Luzern wird das nicht positiv wirken. Sollte ich (gemeint ist die Natur) verlieren, wird sich das sehr schlecht für den Kanton auswirken. Auch die Wirtschaft wird grossteils mit so einem Kanton nichts mehr zu tun haben wollen. Die grössten Steuerzahler würden abwandern.
Wenn ich den Prozess gewinne, werde ich das nicht gross kommentieren. Hier auf dieser Webseite wird man es lesen können und dann werden es auch meine Facebook-Freunde vernehmen. Hingegen wenn das Kantonsgericht falsch urteilt, dann beginne ich mit der Oeffentlichkeitsarbeit. Weil ich dann ans Bundesgericht weiterziehe, wird das eine schweizweite Angelegenheit sein. Für die Deutschschweiz ist für das sicher der "Blick" gut.
16. Juni: Letztes Jahr habe ich trotz Unterbezahlung über 90 Prozent vom Moor gemäht. Habe aber das stehen gelassen, was wichtig wäre um abgeschnitten zu werden. Es sind die kaum sichtbaren Sträucher. Es ist erstaunlich wie die Hölzer im zweiten Jahr wachsen; zum Teil sind sie über einen Meter hoch. Dieses Jahr werde ich sie mit der Mähmaschine noch abschneiden können. Ab nächsten Jahr braucht es mehr Aufwand. Dann geht es nur noch mit der Staudenschere und noch ein Jahr später die Motorsäge. Hoffe aber dass das Gericht noch diesn Sommer einen in meinem Sinn gut entscheidet. Ansonsten habe ich die Pufferzone vorzeitig gemäht. Die Pufferzone habe ich aber nicht gedüngt. Für das muss man mich zuerst traurig (wutend) machen. Dem Wanderer auf dem in der Nähe vorbeiführenden Wanderweg wird es auffallen, wie das Gericht entschieden hat.
10. Juli: das lange warten auf das Urteil auf das Kantonsgericht mit dem übertriebenen nett zu den kantonalen Beamten sein müssen ist belastend. Wenn das Urteil gefällt ist bin ich froh, egal wie es ausfällt. Es geht ja nicht um mich, sondern darum ob das Moor weiterhin gepflegt werden kann, oder ob es zerstört wird. Es geht nicht nur um meine Moorlandschaft. Als Delegierter der Biosphäre Entlebuch fühle ich mich verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle Eigentümer von Moorlandschaften für ihre Pflegearbeiten zeitgemäss und gerecht entschädigt werden.
Für den Fall das mir das Kantonsgericht nicht Recht gibt (ich kann mir nicht vorstellen wie sie das begründen würden), dann beginne ich damit, die fehlbaren kantonalen Beamten so richtig öffentlich durch den Dreck zu ziehen. Durch ihen eigenen Dreck wohlverstanden! Ich werde beweisbar nur und nichts anderes als die Wahrheit sagen, damit niemand wegen Ehrverletzung klagen kann. Ich werde dann die Namen der Fehlbaren klar nennen. Leider kann ich nicht alles beweisen, weil Vieles wohlweislich nur am Telefon gesagt worden ist, weil das Nötigung ist. Zum Beispiel dass ich das Moor verpachten solle, oder einen Scheinpachtvertrag mit einem direktzahlungsberechtigten Bauer abschliessen solle. Der kassiere dann das Geld und gibt es dann mir. So ein Bauer müsste zuerst gefunden werden, der bereit ist etwas Illegales zu tun und nichts dabei verdienen will. Zudem ist ein Pachtvertrag immer rechtsgültig mit all den Gefahren und Nachteilen für den Verpächter. Wer Land verpachtet sollte einen Pächter auswählen, der mindestens 5 Km entfernt wohnt, sicher aber nicht an einen direkten Nachbar. Dann urkundlich festhalten wie man es haben will, z.B. Verzicht auf eine Fristverlängeung und Verzicht auf ein Vorkaufstrecht, auch wenn ein Verkauf an ausserhalb der Familie nie ein Thema sein wird. Wichtig ist noch den Pachtzins richtig zu berechnen. Vorher erkundigen was die öffentliche Hand abzockt! Zum Beispiel wird der Eigenmietwert höher berechnet. Höhere Steuern und Abgaben müssen mit dem Pachtzins wieder hereinkommen! Was ich empfehle halte auch ich selbstverständlich ein. Möglicherweise werde ich schon in wenigen Jahren Land verpachten, falls bis dahin keines meiner Kindern bauern will. Zwei Interessenten habe ich schon und wer die nachfolgenden Bedingungen einhalten kann, darf sich bei mir melden. 1. Der Pächter muss mindestens 1 Km von meinem Hof entfernt wohnen. 2. Ich verpachte alles Land nur als Oeko - oder NHG-Fläche. Die Moorlandschaft werde ich nie verpachten! 3. Der Pächter muss unterschriftlich bestätigen, dass er auf eine Fristverlängerung und auf ein Vorkaufsrecht verzichtet. Also, berechtigte Interessenten schreibe ich auf, gebe aber keine Versprechen ab. Der Interessent muss auch nichts versprechen.
25. August: die Vorsteher vom lawa und vom BUWD räumen beide ihren Sitz. Regierungsrat K. kandidiert nicht mehr und Vorsteher B. verlässt das lawa. Ob das etwas mit dem Moorschutz zu tun hat und die Beiden lieber vorher freiwillig ihr Amt verlassen??
26. August. Eigentlich wollte ich das Moor erst wieder mähen, wenn das leztinstanzliche Gericht positiv entschieden hat. Habe es jetzt aus zwei Gründen trotzdem gemäht. 1. Wegen der Trockenheit ist das Stroh dieses Jahr sehr teuer. 2. Nicht mähen schadet dem Moor. Ich habe das gesehen an der Fläche die ich letztes Jahr nicht gemäht habe. Es hat dort viel mehr Gras, weil das Altgras Nährstoffe in den Boden abgibt. So ersticken die kleinsten Pflänzchen wie der Sonnentau und die Moosbeere. Ich habe auch dieses Jahr ca. 5 Prozent der Fläche stehen gelassen und zwar dort wo die Sträucher spriessen. Falls das letztinstanzliche Gericht gegen mich entscheidet, hat die Verbuschung des Moors schon Vorsprung. Ich würde dann noch zusätzlich Sträucher, Birken und Föhren anpflanzen und Samen streuen. Die Pufferzone und das angrenzende Moor würde gedüngt und wird zu Landwirtschaftsland. Aber ich denke dass es soweit gar nicht kommt, weil ich den Gerichten vertraue.
14.September: Das Kantonsgericht hat gar keine andere Möglichkeit, als in meinem Sinn zu entscheiden. Ein Gericht darf ja nicht gegen das eidgenössische Moorschutzgesetz verstossen. Das eidgenössische Gesetz steht über einer fragwürdigen kantonalen Verordnung! Wenn das Gericht gegen mich entscheidet müsste das Urteil begründet werden, aber wie? Und sollte das Gericht noch ungefragte Ratschläge erteilen, wäre das ein Straftatbestand (Nötigung Stg Art. 181).